MEINE SERVICELEISTUNGEN


Ich erfülle auch anspruchsvolle Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für mich stets höchste Priorität. 

Alle wichtigen Serviceleistungen
aus einer Hand.

Mit meinem Angebot an Serviceleistungen erfülle ich unterschiedlichste Anforderungen.
Tätigkeitsschwerpunkte als unabhängige Pflegesachverständigerin

Ich erstelle  Gutachten zu Fragen des Pflegebedarfs, der Pflegeleistung und Pflegeorganisation. Außerdem berate und unterweise ich Pflegepersonen in der täglichen Betreuung auch zu Hause.

Schwerpunkte sind:

Pflegeversicherungsgesetz – Pflegekassen/Antrags- und Widerspruchsverfahren zum Pflegestufenbescheid
Sozialgerichtsgutachten bundesweit Zivilgerichte und Strafverfolgungsbehörden Krankenpflege SGB VII
Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
Hilfe zur Pflege (z.B. Assistenz) SGB XII
Schadgutachten – Haftungsgutachten – Zivilrecht
 

Die Inhalte meiner gutachterlichen Tätigkeit sind:

Feststellung der Pflegebedürftigkeit
SGB VII, IX, XI und XII
berufskundliche und sozialpflegerische Gutachten
Beurteilung der verminderten Erwerbsfähigkeit für das Pflegepersonal
Überprüfung des Bedarfs an Hilfs-/Pflegehilfsmitteln
Bewertung von Pflegeleistung
Beweissicherung und Bewertung von pflegerischen Behandlungsfehlern
Beurteilung der konkreten Pflegebedürftigkeit nach Behandlungsfehlern sowie Unfällen, zur Bewertung haftungsrechtlicher Ansprüche
Bewertung der Notwendigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen wie z.B. Bettgitter, Fixiergurte etc. sowie Beratung zur Vermeidung dieser Maßnahmen
Ermittlung des Zeitbedarfs für die Hauspflege SGB XII (Persönliche Assistenz)
Beurteilung des finanziellen und zeitlichen Mehrbedarfs durch den Pflegefall
Ermittlung des Personalbedarfs zur Versorgung
Berechnung der Personal- und Sachkosten
sprechen Sie mich an, ich höre zu und suche Lösungen.
In meiner Funktion als unabhängige, selbstständige Pflegesachverständigerin kooperiere ich mit Fachanwälten für Medizinrecht, Verbraucherberatungsstellen, Abrechnungsstellen und Pflegeeinrichtungen sowie Pflegediensten. 
Als Gutachterin  bin ich bei unterschiedlichen Gerichten und Ämtern registriert:
Darmstadt
Frankfurt
Mannheim
Karlsruhe
u.s.w.

Pflegegutachten
Der Stundensatz für Gerichte richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Die Vergütung der Gutachten für Privatpersonen und Institutionen wird je nach Schwierigkeitsgrad individuell festgelegt.

Beratung
Die Kosten für eine mündliche Beratung betragen aktuell 95,00 Euro/Stunde. Hinzu kommen Reisekosten (0,30€/km) sowie die Kosten der Fahrtzeit (Reisezeit Hin-und Rückfahrt x Stundensatz).

Als unabhängige Pflegesachverständige zeichne ich mich besonders durch die Wahrnehmung der gesetzlichen Grundlagen des Pflegeversicherungsgesetzes aus.